Hilfsstoffe und Futtermittel
für den biologischen Landbau in der Schweiz
Der Einsatz von Hilfsstoffen und Futtermitteln in Schweizer Biolandwirtschaftsbetrieben ist in der «Bio-Verordnung» und der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) geregelt. Die meisten Betriebe in der Schweiz sind zudem Mitglieder von Bio Suisse (Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen) und müssen zusätzlich deren Richtlinien und Weisungen einhalten. Diese Regelwerke haben jedoch eher allgemeinen Charakter. Die Beurteilung der einzelnen Handelsprodukte erfolgt am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) im Rahmen der Prüfung zur Aufnahme in die Hilfsstoffliste, bzw. für die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Prämixe oder die Auszeichnung mit der Hilfsstoffknospe.

